Zurück zur Startseite
Zurück zur StartseiterStartseite
Seite ausdruckenSeite ausdrucken
Seite weiterempfehlenWeiterempfehlen

Kleinbusse

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Pritschenwagen Kleinlastkraftwagen Klein-Autobusse Kastenwagen Kleinbusse 



Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002

Im Folgenden werden die Fahrzeugtypen angeführt, die nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse anzusehen sind.

Ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.


Chevrolet


Chrysler


Citroen


Fiat


Ford


GAZ


GMC


Honda


Hyundai


Isuzu


Iveco


KIA


Lancia


Mazda


Mercedes


Mitsubishi


Nissan


Opel


Peugeot


Pontiac


Renault


Seat


Ssang


Toyota


VW


Anmerkung:

Wurde für ein Fahrzeug im Hinblick auf die mangelnde Kleinbus-Eigenschaft nach der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 hinsichtlich der Anschaffungskosten ein Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht, können die Veräußerung und die dauernde Entnahme des Fahrzeuges sowie auch die Überlassung eines solchen Fahrzeuges an einen Arbeitnehmer für Privatfahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ohne Betriebskostenbeiträge des Arbeitnehmers als nicht steuerbare Vorgänge behandelt werden. Die Bemessungsgrundlage für einen laufenden Eigenverbrauch ist bei diesen Fahrzeugen ohne Afa-Tangente anzusetzen.

* Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) gesteht dem „Mini-Minivan“ Opel Zafira den Vorsteuerabzug zu. Das Finanzministerium hat gegen diese Entscheidung des UFS eine Amtsbeschwerde beim VwGH eingebracht.

Tipp

design by atikon.com
Mag. Manfred Vogrin · Hauptstraße 13 · 8650 Kindberg · Telefon: +43(0)3865/2240-0 · Fax: +43(0)3865/2240-9 · office@vogrin.com