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Sonderregelungen sind zu beachten

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Wichtiger Hinweis für übergabswillige Vermieter!



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Schenkungsmeldegesetz

Ersatz für Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz

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Wichtiger Hinweis für übergabswillige Vermieter!


Vermieter, die ihr Mietobjekt unentgeltlich übergeben wollen und der Geschenknehmer, welcher fortan beabsichtigt die Vermietung weiter zu führen, sollten folgenden Vorteilshaftigkeitsrechnung stellen:

Für Schenkungen, die nach dem 31.7.2008 erfolgen, fällt die Schenkungssteuer weg. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Einheitswert und Angehörigenbeziehung ab. Zusätzlich fällt das Grunderwerbsteueräquivalent in Höhe von 2 bzw. 3,5 % an. Dieses wird jedoch auch nach dem 31.7.2008 als Grunderwerbsteuer eingehoben.

Die Ersparnis der Schenkungssteuer, durch die Übergabe bis zum 31.7.2008, könnte jedoch unter Umständen teuer erkauft werden:

Für unentgeltliche Erwerbe vor dem 31.7.2008 besteht die Möglichkeit der Anhebung (!) der AfA (Abschreibung für Abnutzung)-Bemessungsgrundlage auf die fiktiven Anschaffungskosten (Verkehrswerte). Erfolgt der unentgeltliche Erwerb nach dem 31.7.2008, muss die AfA des Rechtsvorgängers fortgeführt werden, die Möglichkeit der Anhebung auf die (höheren) fiktiven Anschaffungskosten besteht nicht mehr.

Dafür können bei unentgeltliche Erwerbe nach dem 31.7.2008 auch offene Instandhaltungszehntel und Herstellungsfünfzehntel durch den Erwerber weiterhin abgesetzt werden.

Es sollte unbedingt eine genaue Vergleichsrechnung mit diesen Parametern durchgeführt werden!

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