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Kilometergeld und Pendlerpauschale | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erhöhung ab 1.7.2008 Aufgrund der gestiegenen Treibstoffpreise hat der Nationalrat am 6.6.2008 beschlossen, das amtliche Kilometergeld und das Pendlerpauschale zu erhöhen. Die neuen Beträge gelten für den Zeitraum 1.7.2008 bis 31.12.2009 und kommen bereits bei der Lohnverrechnung für Juli 2008 zur Anwendung. Ebenso gelten die neuen Sätze bei der Veranlagung für die Zeiträume ab Juli 2008. Amtliches Kilometergeld
* gerundet aufgrund Reisekostenerlass Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Maut und Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden. Pendlerpauschalekleines Pendlerpauschale
großes Pendlerpauschale
Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (€ 291,00 p.a.) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Ein (zusätzliches) Pendlerpauschale ist in Form von Werbungskosten vorgesehen:
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