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Kilometergeld und Pendlerpauschale


Erhöhung ab 1.7.2008

Aufgrund der gestiegenen Treibstoffpreise hat der Nationalrat am 6.6.2008 beschlossen, das amtliche Kilometergeld und das Pendlerpauschale zu erhöhen. Die neuen Beträge gelten für den Zeitraum 1.7.2008 bis 31.12.2009 und kommen bereits bei der Lohnverrechnung für Juli 2008 zur Anwendung. Ebenso gelten die neuen Sätze bei der Veranlagung für die Zeiträume ab Juli 2008.

Amtliches Kilometergeld

ab 1.7.2008
je Kilometer
bis 30.6.2008
je Kilometer
Personen- und Kombinationskraftwagen € 0,42 € 0,376 (€ 0,38 *)
Zuschlag für mitbeförderte Person € 0,05 € 0,045 (€ 0,05 *)

* gerundet aufgrund Reisekostenerlass

Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Maut und Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden.

Pendlerpauschale

kleines Pendlerpauschale

Entfernungen der einfachen Wegstrecke ab 1.7.2008 Betrag/Jahr bis 30.6.2008 Betrag/Jahr
ab 20 km € 630,00 € 546,00
ab 40 km € 1.242,00 € 1.080,00
ab 60 km € 1.857,00 € 1.614,00

großes Pendlerpauschale

Entfernungen der einfachen Wegstrecke ab 1.7.2008 Betrag/Jahr bis 30.6.2008 Betrag/Jahr
ab 2 km € 342,00 € 297,00
ab 20 km € 1.356,00 € 1.179,00
ab 40 km € 2.361,00 € 2.052,00
ab 60 km € 3.372,00 € 2.931,00

Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (€ 291,00 p.a.) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Ein (zusätzliches) Pendlerpauschale ist in Form von Werbungskosten vorgesehen:

  • Kleines Pendlerpauschale: Benützung von Massenverkehrsmitteln ist zumutbar.
  • Großes Pendlerpauschale: keine Zumutbarkeit der Benutzung von Massenverkehrsmitteln.
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