Newsarchiv
Das Finanzministerium veröffentlichte mit einem Informationsschreiben nachstehende Ergänzungen bzw. Klarstellungen zu den in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ab Jänner 2008 neu
... Artikel lesenIm Februar 2008 wurde das Pflege-Verfassungsgesetz beschlossen. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass zu betreuende Personen oder deren Angehörige als
... Artikel lesenMit der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ (QfB) unterstützt das Arbeitsmarktservice (AMS) Betriebe bei der Weiterbildung von Mitarbeitern. Das AMS finanziert dabei
... Artikel lesenDer Innovationsscheck im Wert von € 5.000 ist ein neues Förderprogramm für Klein- und Mittelunternehmen. Der Scheck kann einmal im
... Artikel lesenAnalog zur Regelung der Abfertigung Neu für Arbeitnehmer ist seit 1.1.2008 auch für Selbstständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge
... Artikel lesenInnovationsscheck für Klein- und Mittelbetriebe |
Der Innovationsscheck im Wert von € 5.000 ist ein neues Förderprogramm für Klein- und Mittelunternehmen. Der Scheck kann einmal im Jahr für Forschungsprojekte, Studien, Analysen und individuelle Beratungen bezogen werden. Mit dem Innovationsscheck können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren Leistungen in der Höhe von bis zu € 5.000 mit dem Scheck bezahlen. Antragsberechtigt sind Klein- und Mittelbetriebe mit bis 250 Mitarbeiter mit Sitz in Österreich, einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. €, einer Bilanzsumme bis zu 43 Mio. € und einer max. Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %. Gefördert werden konkret:
Nicht gefördert werden:
Abgewickelt wird der Innovationscheck durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) (weitere Informationen unter: www.ffg.at) |
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