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Newsarchiv

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November 07
Oktober 07
September 07
August 07
Neue Kennzahlen in der UVA seit Jänner 2008: Ergänzende Information

Das Finanzministerium veröffentlichte mit einem Informationsschreiben nachstehende Ergänzungen bzw. Klarstellungen zu den in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ab Jänner 2008 neu

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Hausbetreuung: gänzliche Strafamnestie bei Meldung bis 30.6.2008

Im Februar 2008 wurde das Pflege-Verfassungsgesetz beschlossen. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass zu betreuende Personen oder deren Angehörige als

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Qualifizierungsförderung des AMS für Beschäftigte

Mit der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ (QfB) unterstützt das Arbeitsmarktservice (AMS) Betriebe bei der Weiterbildung von Mitarbeitern. Das AMS finanziert dabei

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Innovationsscheck für Klein- und Mittelbetriebe

Der Innovationsscheck im Wert von € 5.000 ist ein neues Förderprogramm für Klein- und Mittelunternehmen. Der Scheck kann einmal im

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Sozialversicherungsrecht: Neue Selbstständigenvorsorge

Analog zur Regelung der Abfertigung Neu für Arbeitnehmer ist seit 1.1.2008 auch für Selbstständige die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge

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Qualifizierungsförderung des AMS für Beschäftigte


Mit der „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“ (QfB) unterstützt das Arbeitsmarktservice (AMS) Betriebe bei der Weiterbildung von Mitarbeitern. Das AMS finanziert dabei bis zu drei Viertel der Kurskosten, höchstens € 10.000.

Förderbare Arbeitnehmer:

  • Frauen und Männer ab 45 Jahren
  • Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule
  • Wiedereinsteiger (Unterbrechung aufgrund Kinderbetreuung mind. ½ Jahr und Arbeitsaufnahme nicht länger als ein Jahr zurück)
  • Arbeitnehmer unter 45 Jahren, wenn sie an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden (Frauen unabhängig von der Qualifikation und Männer mit maximal Pflichtschulabschluss) teilnehmen.

Während der Qualifizierungsmaßnahme müssen sich die geförderten Personen in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenz befinden.
Nicht förderbar sind u.a.:

  • Unternehmenseigentümer
  • Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
  • Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Ausfallstunden qualifiziert werden und hierfür eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten
  • Lehrlinge
  • überlassene Arbeiternehmer von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.

Förderbare Arbeitgeber

Förderbare Beschäftigungsträger sind alle Arbeitgeber mit Ausnahme der juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, radikale Vereine.

Förderbare Qualifizierungsmaßnahmen

Förderbar sind Qualifizierungsmaßnahmen, die überbetrieblich verwertbar sind. Die Ausbildung muss von externen, professionellen Bildungsunternehmen oder externen professionellen Ausbildungstrainern veranstaltet werden.

Höhe der Förderung

  • Zwei Drittel der anerkennbaren Kurskosten.
  • Bei Frauen ab 45 Jahren beträgt die Höhe der Förderung 75 % der anerkennbaren Kurskosten.

Die Obergrenze der anerkennbaren Kursgebühren beträgt maximal € 10.000 pro Teilnehmer und Förderbegehren. Die Förderanträge müssen unbedingt vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme beim AMS eingebracht werden.

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