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... Artikel lesenNeue Kennzahlen in der UVA seit Jänner 2008: Ergänzende Information |
Das Finanzministerium veröffentlichte mit einem Informationsschreiben nachstehende Ergänzungen bzw. Klarstellungen zu den in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ab Jänner 2008 neu hinzugekommenen Kennzahlen: KZ 027 – Vorsteuern für Kfz:Hier sind Vorsteuern aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie
aus laufenden Aufwendungen von Kfz anzugeben, die der Unternehmer als
Anlagevermögen ausgewiesen hat oder gemietet bzw. geleast hat. Befindet
sich das Kfz im Umlaufvermögen (z. B. zum Weiterverkauf bestimmte
Fahrzeuge eines Kfz-Händlers), so sind weder Vorsteuern aus dem Erwerb
noch aus den laufenden Aufwendungen in der KZ 027 einzutragen. KZ 028 – Vorsteuern für Gebäude:In diese Kennzahl sind Vorsteuern aus aktivierungspflichtigen
Aufwendungen von Gebäuden einzutragen (Anlagevermögen). Vorsteuern aus
Aufwendungen, die nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen bloß
verteilungspflichtig sind (z. B. Instandsetzungsaufwendungen), sind davon
ebenso wenig betroffen wie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen (z. B.
Miete, Betriebskosten, Reparaturen, etc.). Berichtigungen wegen Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994):Derartige Berichtigungen der Vorsteuer sind in der KZ 067 zu erfassen. Soweit die Berichtigung auf Vorsteuerbeträge der KZ 027 und/oder 028 entfällt, ist der Betrag zusätzlich in der KZ 027 bzw. 028 einzutragen (kein fix vorgegebenes Vorzeichen). |
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