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Das Auto – das Liebkind vieler Österreicher – ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, zum Leidwesen vieler aber auch
... Artikel lesenTeilzeitbeschäftigten gebührt seit 1.1.2008 ein Zuschlag von 25 % für Mehrarbeit. Sind beispielsweise 20 Stunden im Dienstvertrag vereinbart, könnten Mehrstunden
... Artikel lesenDer Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Seit Jänner 2008 sind die Sanktionen bei Verletzung dieser Vorschrift
... Artikel lesenTrotz des Auslaufens des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland im Bereich der Erbschaftssteuer müssen österreichische Erblasser und Erben nicht befürchten, dass zwischen
... Artikel lesenGewerbetreibende, die ihre selbstständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- (Wert
... Artikel lesenSozialversicherungsrecht: Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer im GSVG |
Gewerbetreibende, die ihre selbstständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- (Wert 2008: 15,75 %) und Krankenversicherung (Wert 2008: 7,65 %) befreien lassen. Die Unfallversicherung von € 7,65 pro Monat (Wert 2008) bleibt jedoch bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden jedoch keine Pensionszeiten erworben und es ist auch kein Krankenversicherungsschutz gegeben. Die Unfallversicherung von € 7,65 pro Monat (Wert 2008) bleibt jedoch
bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden
jedoch keine Pensionszeiten erworben und es ist auch kein
Krankenversicherungsschutz gegeben.
Im Nachhinein werden die Voraussetzungen anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides geprüft. |
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