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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei richtungsweisenden Entscheidungen Stellung zur Nichtigkeit von Mietvertragsklauseln genommen. Hierbei sind insbesondere folgende Differenzierungen
... Artikel lesenIn letzter Zeit werden vermehrt behinderte Personen im eigenen Haushalt von ausländischem Pflegepersonal gepflegt. Dabei fallen Kosten sowohl für das
... Artikel lesenFür Leistungen von bestimmten Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb eines Dienstverhältnisses müssen Mitteilungen (ähnlich den Lohnzetteln) ausgestellt
... Artikel lesenDie geplante Erhöhung der Grenze von € 75,00 auf € 175,00 für die Rückerstattung der Umsatzsteuer wurde nicht umgesetzt.
... Artikel lesenMitteilungspflicht über Honorare |
Für Leistungen von bestimmten Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb eines Dienstverhältnisses müssen Mitteilungen (ähnlich den Lohnzetteln) ausgestellt werden. Die Mitteilungen sind elektronisch bis Ende Feber des Folgejahres (wenn
die elektronische Übermittlung unzumutbar ist, auf dem Papierformular bis
Ende Jänner) vom Unternehmer sowie von Körperschaften des öffentlichen und
privaten Rechts dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen
Finanzamt zu übermitteln. Der Empfänger muss die erhaltenen und bestätigten Beträge in den
Beilagen zur Einkommensteuererklärung gesondert ausweisen. Für folgende Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) sind derartige Mitteilungen auszustellen:
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