Newsarchiv
Wird ein Gebäude ganz oder teilweise von einem Miteigentümer betrieblich genutzt, bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Konstruktion ist geeignet zum Progressionsausgleich
... Artikel lesen(Weihnachts-)Geschenke bis maximal € 186,00 pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern) sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Ein diese Grenze übersteigender
... Artikel lesenAuf Grund des Wegfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer per August 2008 wurde seitens Deutschlands das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hinsichtlich der Erbschaftssteuer
... Artikel lesenIm Zuge der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft stellt sich folgende Frage: Berechtigen Rechnungen in fremder Sprache zum Vorsteuerabzug in Österreich?
... Artikel lesenMit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.
... Artikel lesenRückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage
... Artikel lesenSozialversicherungsrecht |
Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage Um zu vermeiden, dass von Einkommensteilen, welche die Höchstbeitragsgrundlage (HBGl.) überschreiten, vorläufig Beiträge zu zahlen sind, die später wieder rückerstattet werden, kann ein Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden. Zu einem Überschreiten der HBGl. kann es bei Mehrfachversicherung (z. B. zwei Dienstverhältnisse oder unselbstständige und selbstständige Tätigkeit) kommen. Die Beiträge werden dann vorläufig so festgesetzt, dass die höchstmöglichen Beiträgezur Sozialversicherung nicht überschritten werden. Wird kein Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt, erhält man die zuviel gezahlten Beiträge auf Antrag – erst nach der endgültigen Beitragsfeststellung – zurück. Krankenversicherungsbeiträge aus 2004Wer im Jahr 2004 über die HBGl. (Jahreswert 2004: € 48.300,00) hinaus
Krankenversicherungsbeiträge Dienstnehmeranteile in der ArbeitslosenversicherungSeit dem 1.1.2005 wird der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 3 % (der die HBGl. überschreitet) zurückbezahlt. Die Anträge sind bis zum Ende des jeweiligen drittfolgenden Kalenderjahres zu stellen. PensionsversicherungsbeiträgeBis 2004 galten Beiträge, die über die HBGl. hinaus entrichtet wurden, als Beiträge zur Höherversicherung, sofern nicht eine Rückerstattung beantragt wurde. Seit dem Beitragsjahr 2005 ist diese Möglichkeit entfallen, die Überschreitungsbeträge werden dem Versicherten auf Antrag (keine dreijährige Frist) – jedoch spätestens bei Pensionsbeginn – zurückgezahlt. |
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