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Newsarchiv

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Betriebliche Gebäudenutzung durch Miteigentümer, insbesondere Ehepartner

Wird ein Gebäude ganz oder teilweise von einem Miteigentümer betrieblich genutzt, bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Konstruktion ist geeignet zum Progressionsausgleich

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Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer und Geschäftspartner

(Weihnachts-)Geschenke bis maximal € 186,00 pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern) sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Ein diese Grenze übersteigender

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Erbschafts- und Schenkungssteuer - Entwicklungen im Zuge deren Wegfalls

Auf Grund des Wegfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer per August 2008 wurde seitens Deutschlands das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hinsichtlich der Erbschaftssteuer

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Vorsteuerabzug - Rechnungen in fremder Sprache

Im Zuge der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft stellt sich folgende Frage: Berechtigen Rechnungen in fremder Sprache zum Vorsteuerabzug in Österreich?

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Bausparprämie steigt 2008

Mit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.

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Sozialversicherungsrecht

Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage

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Weiterbildung fördern



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Bausparprämie steigt 2008


Mit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.

Das sind also € 40,00 für einen Vertrag, welcher der Fördergrenze von € 1.000,00 pro Jahr entspricht. Diese Anpassung betrifft nicht nur neu abgeschlossene, sondern auch alle bereits laufenden „Bausparer“. Zweiter Faktor für den Ertrag des Bausparers ist der Zinssatz, den die Bausparkassen herausgeben. Als Bausparer hat man Anspruch auf ein günstiges Darlehen. Die normale Laufzeit eines Bausparvertrages beträgt sechs Jahre. Die Einzahlung kann einmal (€ 6.000,00), jährlich (€ 1.000,00)  bzw. monatlich (€ 83,33) erfolgen. Löst man den Vertrag vorzeitig auf, muss man grundsätzlich die staatliche Förderprämie zurückzahlen.

Ist jedoch der Grund für die Auflösung die Bestreitung der Kosten für Aus- und Weiterbildung oder Pflegekosten (u. a. Ausgaben für Pflegeheimplätze, Verdienstentgang wegen Betreuung von Angehörigen oder Kurkosten), braucht die Prämie nicht zurückbezahlt werden.

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