Newsarchiv
Wird ein Gebäude ganz oder teilweise von einem Miteigentümer betrieblich genutzt, bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Konstruktion ist geeignet zum Progressionsausgleich
... Artikel lesen(Weihnachts-)Geschenke bis maximal € 186,00 pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern) sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Ein diese Grenze übersteigender
... Artikel lesenAuf Grund des Wegfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer per August 2008 wurde seitens Deutschlands das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hinsichtlich der Erbschaftssteuer
... Artikel lesenIm Zuge der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft stellt sich folgende Frage: Berechtigen Rechnungen in fremder Sprache zum Vorsteuerabzug in Österreich?
... Artikel lesenMit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.
... Artikel lesenRückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage
... Artikel lesenBausparprämie steigt 2008 |
Mit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung. Das sind also € 40,00 für einen Vertrag, welcher der Fördergrenze von
€ 1.000,00 pro Jahr entspricht. Diese Anpassung betrifft nicht nur neu
abgeschlossene, sondern auch alle bereits laufenden „Bausparer“. Zweiter
Faktor für den Ertrag des Bausparers ist der Zinssatz, den die
Bausparkassen herausgeben. Als Bausparer hat man Anspruch auf ein
günstiges Darlehen. Die normale Laufzeit eines Bausparvertrages beträgt
sechs Jahre. Die Einzahlung kann einmal (€ 6.000,00), jährlich (€
1.000,00) bzw. monatlich (€ 83,33) erfolgen. Löst man den Vertrag
vorzeitig auf, muss man grundsätzlich die staatliche Förderprämie
zurückzahlen. Ist jedoch der Grund für die Auflösung die Bestreitung der Kosten für Aus- und Weiterbildung oder Pflegekosten (u. a. Ausgaben für Pflegeheimplätze, Verdienstentgang wegen Betreuung von Angehörigen oder Kurkosten), braucht die Prämie nicht zurückbezahlt werden. |
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