Zurück zur Startseite
Zurück zur StartseiterStartseite
Seite ausdruckenSeite ausdrucken
Seite weiterempfehlenWeiterempfehlen

Newsarchiv

Juni 2008
Mai 08
April 08
März 08
Februar 08
Jänner 08
November 07
Oktober 07
September 07
August 07
Betriebliche Gebäudenutzung durch Miteigentümer, insbesondere Ehepartner

Wird ein Gebäude ganz oder teilweise von einem Miteigentümer betrieblich genutzt, bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Konstruktion ist geeignet zum Progressionsausgleich

Artikel lesen... Artikel lesen
Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer und Geschäftspartner

(Weihnachts-)Geschenke bis maximal € 186,00 pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern) sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Ein diese Grenze übersteigender

Artikel lesen... Artikel lesen
Erbschafts- und Schenkungssteuer - Entwicklungen im Zuge deren Wegfalls

Auf Grund des Wegfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer per August 2008 wurde seitens Deutschlands das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hinsichtlich der Erbschaftssteuer

Artikel lesen... Artikel lesen
Vorsteuerabzug - Rechnungen in fremder Sprache

Im Zuge der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft stellt sich folgende Frage: Berechtigen Rechnungen in fremder Sprache zum Vorsteuerabzug in Österreich?

Artikel lesen... Artikel lesen
Bausparprämie steigt 2008

Mit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.

Artikel lesen... Artikel lesen
Sozialversicherungsrecht

Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage

Artikel lesen... Artikel lesen
Weiterbildung fördern



Artikel lesen... Artikel lesen

Vorsteuerabzug - Rechnungen in fremder Sprache


Im Zuge der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft stellt sich folgende Frage: Berechtigen Rechnungen in fremder Sprache zum Vorsteuerabzug in Österreich?

Zum Vorsteuerabzug ist ein Unternehmer nur berechtigt, wenn die Rechnung die gesetzlich determinierten Rechnungsmerkmale (z. B. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung) aufweist. Wenn diese Merkmale in einer fremden Sprache angegeben sind, kann die Finanzbehörde aufgrund dieser Tatsache den Vorsteuerabzug nicht verwehren. Sie kann jedoch eine beglaubigte Übersetzung in die Amtssprache verlangen.

Hinweis: Die Entscheidung, in welcher Sprache eine Rechnung auszustellen ist, trifft grundsätzlich der Rechnungsaussteller. Der Rechnungsaussteller kann sich aber gegenüber dem Leistungsempfänger vertraglich zur Verwendung einer bestimmten Sprache verpflichten.

nach oben

Tipp

design by atikon.com
Mag. Manfred Vogrin · Hauptstraße 13 · 8650 Kindberg · Telefon: +43(0)3865/2240-0 · Fax: +43(0)3865/2240-9 · office@vogrin.com