Newsarchiv
Wird ein Gebäude ganz oder teilweise von einem Miteigentümer betrieblich genutzt, bestehen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Konstruktion ist geeignet zum Progressionsausgleich
... Artikel lesen(Weihnachts-)Geschenke bis maximal € 186,00 pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern) sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Ein diese Grenze übersteigender
... Artikel lesenAuf Grund des Wegfalls der Erbschafts- und Schenkungssteuer per August 2008 wurde seitens Deutschlands das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) hinsichtlich der Erbschaftssteuer
... Artikel lesenIm Zuge der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft stellt sich folgende Frage: Berechtigen Rechnungen in fremder Sprache zum Vorsteuerabzug in Österreich?
... Artikel lesenMit 1.1.2008 steigt die staatliche Förderprämie von 3,5 % (Wert 2007) auf 4 % der Einzahlung.
... Artikel lesenRückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage
... Artikel lesenVorsteuerabzug - Rechnungen in fremder Sprache |
Im Zuge der Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft stellt sich folgende Frage: Berechtigen Rechnungen in fremder Sprache zum Vorsteuerabzug in Österreich? Zum Vorsteuerabzug ist ein Unternehmer nur berechtigt, wenn die Rechnung die gesetzlich determinierten Rechnungsmerkmale (z. B. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung) aufweist. Wenn diese Merkmale in einer fremden Sprache angegeben sind, kann die Finanzbehörde aufgrund dieser Tatsache den Vorsteuerabzug nicht verwehren. Sie kann jedoch eine beglaubigte Übersetzung in die Amtssprache verlangen. Hinweis: Die Entscheidung, in welcher Sprache eine Rechnung auszustellen ist, trifft grundsätzlich der Rechnungsaussteller. Der Rechnungsaussteller kann sich aber gegenüber dem Leistungsempfänger vertraglich zur Verwendung einer bestimmten Sprache verpflichten. |
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