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Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2007/08

Dass Sie mit dem Nachdenken über mögliche und/oder gebotene steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel nicht mehr Zeit vergeuden als unbedingt notwendig,

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Änderung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2008

Mit 1.1.2008 tritt die Änderung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) in Kraft. Die Neuregelung ist derzeit noch eine Gesetzesvorlage. Es ist jedoch

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Familienbeihilfe: Erhöhung der Zuverdienstgrenze und der Geschwisterstaffelung ab 2008

Ab Beginn 2008 gibt es zwei wichtige Änderungen bei der Familienbeihilfe: Zum einen wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder

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Neue Lehrlingsförderung ab 2008 geplant

Nach Auslaufen der Blum-Prämie mit Ende 2007 haben sich die Sozialpartner auf ein neues Lehrlingsförderprogramm geeinigt:

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Familienbeihilfe: Erhöhung der Zuverdienstgrenze und der Geschwisterstaffelung ab 2008


Ab Beginn 2008 gibt es zwei wichtige Änderungen bei der Familienbeihilfe: Zum einen wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder von derzeit € 8.725,00 auf € 9.000,00 geändert, zum anderen wird die Familienbeihilfe ab dem zweiten Kind erhöht.

Erhöhung der Zuverdienstgrenze
Ein Kind, für das grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, darf ab dem 18. Geburtstag folgenden Kalenderjahr ab 2008 maximal € 9.000,00 (bis 2007: maximal € 8.725,00) an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr dazuverdienen. Bei einem höheren Einkommen entfällt der Familienbeihilfenanspruch für das gesamte Kalenderjahr. Nicht in die Zuverdienstgrenze von € 9.000,00 (Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsabgaben, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Freibeträge) einzurechnen sind einkommensteuerfreie Bezüge (z. B. Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder, Tages- und Nächtigungsgelder), Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse, sowie ein Einkommen des Kindes bei einem Familienbeihilfenanspruch in den drei Monaten nach Abschluss einer
Berufsausbildung. Die Zuverdienstgrenze ist eine Jahressumme d. h., es kann gleichmäßig/ungleichmäßig, regelmäßig/unregelmäßig verdient werden. Es gilt nur der Verdienst innerhalb der Beihilfen-Anspruchsperiode, alles vorher oder nachher hat für die Beihilfe keine Bedeutung.

Erhöhung der Geschwisterstaffelung
Familienbeihilfe monatlich (Werte ab 1.1.2008)

Fett gedruckte Ziffern geben veränderte Werte gegenüber dem Vorjahr wieder.

in € pro Kind bis zum 2. LJ
ab 3. bis 9. LJ ab 10. bis 18. LJ
ab dem 19. LJ
1. Kind 105,40
112,70
130,90 152,70
2. Kind
118,20 125,50 143,70 165,50
3. Kind 140,40
147,70 165,90
187,70
4. Kind 155,40 162,70 180,90 202,70
5. Kind 155,40 162,70 180,90 202,70

Beihilfebetrag ab dem 4. Kind: Betrag des 1. Kindes erhöht um € 50,00.

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