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Excel-Fahrtenbuch ist formell nicht ordnungsgemäß, kann aber dennoch anerkannt werden

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Umsatzsteuer: Abholung von Waren durch einen EU-Unternehmer

Wenn der EU-Unternehmer direkt beim österreichischen Unternehmer Waren für sein Unternehmen abholt, können diese umsatzsteuerfrei belassen werden. Dabei sind aber

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Neue Gaststättenpauschalierungs-Verordnung: Deren Änderung gibt grundsätzlich die bisherigen Sichtweisen der Finanzverwaltung wieder

In der nun geänderten Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, die erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 anzuwendenist, wurden Sichtweisen der Finanzverwaltung festgeschrieben.

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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2008

Die Veröffentlichung dieser Werte im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

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Novelliertes Arbeitszeitgesetz tritt mit 1.1.2008 in Kraft

Folgende Punkte ändern sich ab 1. Jänner 2008:

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Neue Gaststättenpauschalierungs-Verordnung: Deren Änderung gibt grundsätzlich die bisherigen Sichtweisen der Finanzverwaltung wieder


In der nun geänderten Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, die erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 anzuwendenist, wurden Sichtweisen der Finanzverwaltung festgeschrieben. Damit bleibt grundsätzlich alles wie bisher.

Folgende Übungen der Finanzverwaltung wurden nun ausdrücklich festgeschrieben:

  • Durch die Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt. Achtung: bis Ende des Jahres sind Entnahmen noch abpauschaliert, solange keine Betriebsaufgabe abzurechnen ist. Ist eine solche Entnahme geplant, sollte sie noch heuer gemacht werden bzw. es sollte Rücksprache mit uns gehalten werden. Klargestellt wird darüber hinaus, dass Provisionen (z. B. aus dem Betrieb einer Lotto/Toto-Annahmestelle) nicht von der Pauschalierung erfasst, sondern (ohne Berücksichtigung anteiliger Betriebsausgaben) gesondert anzusetzen sind.

  • Betriebe des Gaststättengewerbes im Sinne dieser Verordnung liegen nur vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und die Anzahl der Sitzplätze in geschlossenen Räumen die Anzahl der Sitzplätze im Freien überwiegt. Bei Gaststätten, die ganzjährig innerhalb geschlossener Räume betrieben werden, unterbleibt diese Überwiegensprüfung.
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