Zurück zur Startseite
Zurück zur StartseiterStartseite
Seite ausdruckenSeite ausdrucken
Seite weiterempfehlenWeiterempfehlen

Newsarchiv

Juni 2008
Mai 08
April 08
März 08
Februar 08
Jänner 08
Dezember 07
November 07
Oktober 07
August 07
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Verlängerung der Übergangsfrist für die USt-Pflicht

Der Umsatzsteuer-Wartungserlass 2006 sieht Folgendes vor: Ab dem 1.1.2007 sind wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer umsatzsteuerpflichtig, wenn die Gesellschaft nicht zum vollen

Artikel lesen... Artikel lesen
Was ist die Lieferschwelle?

Die Lieferschwelle findet bei Lieferungen an Schwellenerwerber in den Mitgliedsstaaten ihre Anwendung.

Artikel lesen... Artikel lesen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind insbesondere Kündigungsfristen und Kündigungs(end)termine zu beachten.

Artikel lesen... Artikel lesen
Gesetzliche Kündigungsfristen



Artikel lesen... Artikel lesen
Steuerliche Geltendmachung des Dienstnehmer-Computers

Sofern ein Dienstnehmer zur Erbringung seiner Arbeit einen PC benötigt und diesen selber anschafft, können die damit verbundenen Ausgaben als

Artikel lesen... Artikel lesen

Was ist die Lieferschwelle?


Die Lieferschwelle findet bei Lieferungen an Schwellenerwerber in den Mitgliedsstaaten ihre Anwendung.

Bei Lieferungen an folgende Schwellenerwerber

  • private Abnehmer,
  • Unternehmer, die nur unecht steuerbefreite Umsätze ausführen,
  • pauschalierte Landwirte,
  • juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (z. B. Gemeinden), bzw. nicht für ihr Unternehmen tätig werden,

hat der Unternehmer bis zur Lieferschwelle die Lieferung der österreichischen Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Der österreichische Unternehmer erkennt diese Abnehmer daran, dass sie keine UID-Nummer besitzen.
Die Lieferschwelle gilt für alle Lieferungen pro EU-Mitgliedsstaat (z. B. alle Lieferungen nach Deutschland werden zusammengezählt, die Lieferschwelle in Deutschland, die € 100.000,00 beträgt, ist entscheidend).

Wird die Lieferschwelle im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat überschritten, ist der österreichische Unternehmer im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerpflichtig. Wird zum Beispiel die Lieferschwelle in Deutschland überschritten, so hat der Unternehmer in Deutschland die deutsche Umsatzsteuer abzuführen und eine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Lieferschwelle in den jeweiligen Mitgliedsstaaten

Mitgliedsstaat
Währung Lieferschwelle
Belgien
35.000
Bulgarien
BGN 
70.000
Dänemark
DKK 280.000
Deutschland
100.000
Estland
EEK
550.000
Finnland
€   
35.000
Frankreich
100.000
Griechenland
35.000
Irland
35.000
Italien 27.889
Lettland
LVL 24.000
Litauen LTL 125.000
Luxemburg
100.000
Malta
35.000
Niederlande
100.000
Österreich
100.000
Polen
35.000
Portugal
35.000
Rumänien
RON 118.000
Schweden
SEK
320.000
Slowakei
35.000
Slowenien 35.000
Spanien
35.000
Tschechien
35.000
Ungarn
35.000
Vereinigtes Königreich GBP 70.000
Zypern CYP 20.000
nach oben

Tipp

design by atikon.com
Mag. Manfred Vogrin · Hauptstraße 13 · 8650 Kindberg · Telefon: +43(0)3865/2240-0 · Fax: +43(0)3865/2240-9 · office@vogrin.com