Newsarchiv
Die gesetzliche Neuregelung der Taggelder und Fahrtkostenvergütungen, die ab 1.1.2008 anzuwenden ist, ist auf Grund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts notwendig
... Artikel lesenFür Lieferungen von Abfallstoffen, die nach dem 30. Juni 2007 ausgeführt werden, gilt das Reverse-Charge-System.
... Artikel lesenSteuerpflichtige, deren Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen für 2006 per 1. Oktober noch nicht bescheidmäßig veranlagt sind, müssen bei entsprechend hohen Steuernachzahlungen
... Artikel lesenDer Verfassungsgerichtshof (VfGH) führte – wie schon bei der Erbschaftssteuer – in seinem Erkenntnis aus, dass die Steuer auf Basis
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... Artikel lesenSozialversicherungsrecht – Brutto-Mindestlohn von € 1.000,00 |
Ferner einigten sich der ÖGB und die Wirtschaftskammer auf einen Brutto-Mindestlohn in der Höhe von € 1.000,00 pro Monat. Die Umsetzung soll in Branchen, in denen der Mindestlohn derzeit zwischen € 900,00 und € 1.000,00 beträgt, bis Jänner 2008, in Bereichen, in denen unter € 900,00 gezahlt wird, bis Jänner 2009 größtenteils durch Branchen-Kollektivverträge erfolgen. Von der Vereinbarung ausgeschlossen bleiben aber Lehrlinge und Praktikanten sowie Arbeitnehmer im Bereich der freien Berufe, wie zum Beispiel Helfer bei Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftstreuhändern. Vertreter der freien Berufe waren zwar bei den Verhandlungen anwesend, da die eigens eingesetzte Arbeitsgruppe aber noch nie getagt hatte, konnte hier bislang kein Einvernehmen erreicht werden. |
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