Zurück zur Startseite
Zurück zur StartseiterStartseite
Seite ausdruckenSeite ausdrucken
Seite weiterempfehlenWeiterempfehlen

Newsarchiv

Juni 2008
Mai 08
April 08
März 08
Februar 08
Jänner 08
Dezember 07
November 07
Oktober 07
September 07
Punktuelle Neuregelung der Taggelder und Fahrtkostenvergütungen ab 1.1.2008

Die gesetzliche Neuregelung der Taggelder und Fahrtkostenvergütungen, die ab 1.1.2008 anzuwenden ist, ist auf Grund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts notwendig

Artikel lesen... Artikel lesen
Übergang der Steuerschuld bei Lieferungen von Abfallstoffen

Für Lieferungen von Abfallstoffen, die nach dem 30. Juni 2007 ausgeführt werden, gilt das Reverse-Charge-System.

Artikel lesen... Artikel lesen
Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober – Was allgemein Zinsen beim Finanzamt kosten

Steuerpflichtige, deren Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen für 2006 per 1. Oktober noch nicht bescheidmäßig veranlagt sind, müssen bei entsprechend hohen Steuernachzahlungen

Artikel lesen... Artikel lesen
Auch die Schenkungssteuer ist verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) führte – wie schon bei der Erbschaftssteuer – in seinem Erkenntnis aus, dass die Steuer auf Basis

Artikel lesen... Artikel lesen
Sozialversicherungsrecht – Änderung der Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge zum Insolvenzausgleichsfond ab 2008



Artikel lesen... Artikel lesen
Sozialversicherungsrecht – Brutto-Mindestlohn von € 1.000,00



Artikel lesen... Artikel lesen

Anspruchsverzinsung ab 1. Oktober – Was allgemein Zinsen beim Finanzamt kosten


Steuerpflichtige, deren Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärungen für 2006 per 1. Oktober noch nicht bescheidmäßig veranlagt sind, müssen bei entsprechend hohen Steuernachzahlungen mit einer Zinsbelastung aufgrund ihrer späten Steuerentrichtung rechnen. Durch entsprechende zeitliche Festlegung von Anzahlungen kann dies vermieden werden.

Wenn Abgabepflichtige Ihre Nachzahlung für die Einkommen-/Körperschaftsteuer 2006 erst aufgrund eines nach dem 1. Oktober ergangenen Bescheides entrichten, so genießen sie gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits einen entsprechenden Zahlungsabfluss für Ihre Steuernachzahlung verkraften mussten, einen Zinsvorteil. Aus dieser Überlegung wurde vor wenigen Jahren – erstmals mit der Veranlagung für 2000 – die so genannte „Anspruchsverzinsung“ eingeführt.
Der Zinssatz für die Anspruchsverzinsung beträgt derzeit 5,19 % und liegt immer 2 % über dem so genannten „Basiszinssatz“. Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank stieg in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 14.3.2007 auf 3,19 %.
Damit die Zinsbelastung nur bei besonders späten und/oder hohen Nachzahlungen zur Anwendung kommt, wurde eine Toleranzgrenze eingeführt: Liegen die Zinsen unter € 50,00, so wird von der Festsetzung der Anspruchszinsen abgesehen.
Entsprechend hohe oder spät zurückgezahlte Steuerguthaben erhöhen sich gegebenfalls um Gutschriftzinsen.
Anspruchszinsen aufgrund einer Steuernachforderung sind nicht abzugsfähig, Anspruchszinsen aufgrund einer Steuergutschrift sind nicht steuerpflichtig!
Je nach Höhe der zu erwartenden Einkommensteuer-/Körperschaftsteuernachzahlung legen wir gerne gemeinsam mit Ihnen den optimalen Zeitpunkt für eine allfällige Anzahlung fest.

Aussetzungszinsen

Diese werden von der Finanz für die Aussetzung der Einhebung von der Steuer für den Zeitraum der „offenen“ Berufung verlangt, wenn die Berufung nicht erfolgreich war.
Die Aussetzungszinsen liegen 2 % über dem Basiszinssatz und betragen somit 5,19 % (Bagatellgrenze von € 50,00).

Stundungszinsen

Stundungszinsen sind Zinsen, die an die Finanz für Zahlungserleichterungen bezahlt werden und betragen derzeit 7,69 % (4,5 % über dem Basiszinsatz, Bagatellgrenze von € 50,00).

nach oben

Tipp

design by atikon.com
Mag. Manfred Vogrin · Hauptstraße 13 · 8650 Kindberg · Telefon: +43(0)3865/2240-0 · Fax: +43(0)3865/2240-9 · office@vogrin.com