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Die gesetzliche Neuregelung der Taggelder und Fahrtkostenvergütungen, die ab 1.1.2008 anzuwenden ist, ist auf Grund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts notwendig
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... Artikel lesenPunktuelle Neuregelung der Taggelder und Fahrtkostenvergütungen ab 1.1.2008 |
Die gesetzliche Neuregelung der Taggelder und Fahrtkostenvergütungen, die ab 1.1.2008 anzuwenden ist, ist auf Grund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts notwendig geworden. Grundsätzlich bleibt alles wie bisher gehabt, es gibt nur vereinzelte Neuerungen. Grundsätzlich können aus Anlass einer Dienstreise Taggelder
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei an Dienstnehmer ausgezahlt
werden. Dabei sind folgende zwei Fälle von Dienstreisen zu
unterscheiden: 1. Fall: Der Dienstnehmer verlässt seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen. Folgende Einschränkung ist jedoch zu beachten:
Liegt man innerhalb dieser fünf bzw. 15 Tage-Begrenzung, liegt noch
eine Dienstreise vor.
Nach der Rechtslage bis Ende 2007 ist die Erweiterung des Dienstnehmerbegriffes durch lohngestaltende Vorschriften nicht auf die abschließend aufgezählten Tätigkeiten beschränkt. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich aber um die wichtigsten Außendiensttätigkeiten, sodass in der Praxis die gleiche lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung von Taggeldern aufgrund von lohngestaltenden Vorschriften wie bisher möglich ist. Unterliegt aber ein Unternehmen keinem Kollektivvertrag, der einen erweiterten Dienstreisebegriff definiert, so kann ein großzügigerer Begriff über die fünf bzw. 15 Tage entweder in
2. Fall: Als Dienstreise gilt für die Dauer von
sechs Monaten ferner, wenn der Dienstnehmer über Auftrag des
Dienstgebers so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz)
arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort
(Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (i. d. R. ab 120
km). In Bezug auf die Berechnung der Taggelder werden
ab 2008 zwei neue Bestimmungen aufgenommen: |
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