Die Grunderwerbsteuer umfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Haupttatbestand sind dabei Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung
Wie berichtet haften Bauunternehmer, die Subunternehmer beschäftigen in Zukunft für Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer. Das Gesetz wird voraussichtlich nicht vor 1.9.2009